Rechtsprechung
VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
GO Art. 32
"Sonderausschuss Corona" als beschließender Ausschuss mit weitgehender Zuständigkeit, Befristung des Bestehens eines Ausschusses
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16
Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
Ein Interesse an der baldigen Feststellung ist berechtigt, wenn es rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art ist (…vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 13; U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - juris Rn. 20;… U.v. 6.2.1986 - 5 C 40.84 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17
Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
Ein Interesse an der baldigen Feststellung ist berechtigt, wenn es rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 13;… U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - juris Rn. 20;… U.v. 6.2.1986 - 5 C 40.84 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84
Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
Ein Interesse an der baldigen Feststellung ist berechtigt, wenn es rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art ist (…vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 13;… U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - juris Rn. 20; U.v. 6.2.1986 - 5 C 40.84 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90
Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
dd) Die für eine kommunalverfassungsrechtliche Feststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis (BVerwG, B.v. 30.7.1990 - 7 B 71.90 - NVwZ 1991, 470) liegt ebenfalls vor, da eine Verletzung des oben genannten Teilhaberechts des Klägers zumindest möglich erscheint. - VerfGH Bayern, 10.06.2021 - 25-VII-21
Einsetzung des Ferienausschusses als "Notparlament"
Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat zu der in Art. 120b Abs. 3 GO in der Fassung des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) vorgesehenen Möglichkeit, den Einsatzzeitraum des Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 GO und zur Einsetzung eines beschließenden Ausschusses mit den gleichen Befugnissen wie der Ferienausschuss entschieden, dass eine solche Regelung gegen Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung verstößt (E.v. 10.6.2021 - Vf. 25-VII-21 - BayVBl 2021, 548). - VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 7 K 18.1674
Kommunalverfassungsrechtliche Organstreit in Form einer Feststellungsklage
Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
Ein entsprechendes Feststellungsinteresse hat der Kläger hier im Hinblick auf sein Teilhaberecht an Entscheidungen des Stadtrats, das sich spiegelbildlich aus der in Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO normierten Teilnahmepflicht ergibt (vgl. VG Augsburg, U.v. 12.8.2019 - Au 7 K 18.1674 - juris Rn. 28). - VGH Bayern, 28.04.1995 - 4 B 94.2561
Geltendmachung von auf der Mitgliedschaft im Gemeinderat beruhenden Rechten
Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits können Streitigkeiten aus dem kommunalen Organisationsrecht Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sein und grundsätzlich sowohl mit einer Gestaltungs- wie auch mit einer Feststellungsklage verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.1995 - 4 B 94.2561 - BayVBl 1995, 661 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 B 16.189
Herstellungsbeitrag (Wasserversorgung)
Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
Auch bei öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen ist in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung der Begleitumstände maßgeblich; abzustellen ist auf den erklärten Willen, wie ihn der Adressat von seinem Standpunkt aus bei verständiger Würdigung verstehen konnte (vgl. BayVGH, U.v. 26.6.2017 - 20 B 16.189 - juris Rn. 18 m.w.N.).
- VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
Spknrecht, Zweckverband Spk, Anforderungen an einen Verbandsrat, …
Es kann erwartet werden, dass sich der Beklagte auch ohne vollstreckbaren Leistungstitel an ein Feststellungsurteil halten würde (vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 5.5.2022 - B 9 K 21.266 - juris Rn. 56).