Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43099
VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266 (https://dejure.org/2022,43099)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05.05.2022 - B 9 K 21.266 (https://dejure.org/2022,43099)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - B 9 K 21.266 (https://dejure.org/2022,43099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,43099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 32
    "Sonderausschuss Corona" als beschließender Ausschuss mit weitgehender Zuständigkeit, Befristung des Bestehens eines Ausschusses

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
    Ein Interesse an der baldigen Feststellung ist berechtigt, wenn es rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 13; U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - juris Rn. 20; U.v. 6.2.1986 - 5 C 40.84 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
    Ein Interesse an der baldigen Feststellung ist berechtigt, wenn es rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 13; U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - juris Rn. 20; U.v. 6.2.1986 - 5 C 40.84 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
    Ein Interesse an der baldigen Feststellung ist berechtigt, wenn es rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 13; U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - juris Rn. 20; U.v. 6.2.1986 - 5 C 40.84 - juris Rn. 28; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
    dd) Die für eine kommunalverfassungsrechtliche Feststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis (BVerwG, B.v. 30.7.1990 - 7 B 71.90 - NVwZ 1991, 470) liegt ebenfalls vor, da eine Verletzung des oben genannten Teilhaberechts des Klägers zumindest möglich erscheint.
  • VerfGH Bayern, 10.06.2021 - 25-VII-21

    Einsetzung des Ferienausschusses als "Notparlament"

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat zu der in Art. 120b Abs. 3 GO in der Fassung des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) vorgesehenen Möglichkeit, den Einsatzzeitraum des Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 GO und zur Einsetzung eines beschließenden Ausschusses mit den gleichen Befugnissen wie der Ferienausschuss entschieden, dass eine solche Regelung gegen Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung verstößt (E.v. 10.6.2021 - Vf. 25-VII-21 - BayVBl 2021, 548).
  • VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 7 K 18.1674

    Kommunalverfassungsrechtliche Organstreit in Form einer Feststellungsklage

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
    Ein entsprechendes Feststellungsinteresse hat der Kläger hier im Hinblick auf sein Teilhaberecht an Entscheidungen des Stadtrats, das sich spiegelbildlich aus der in Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO normierten Teilnahmepflicht ergibt (vgl. VG Augsburg, U.v. 12.8.2019 - Au 7 K 18.1674 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 28.04.1995 - 4 B 94.2561

    Geltendmachung von auf der Mitgliedschaft im Gemeinderat beruhenden Rechten

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits können Streitigkeiten aus dem kommunalen Organisationsrecht Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sein und grundsätzlich sowohl mit einer Gestaltungs- wie auch mit einer Feststellungsklage verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.1995 - 4 B 94.2561 - BayVBl 1995, 661 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 B 16.189

    Herstellungsbeitrag (Wasserversorgung)

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266
    Auch bei öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen ist in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung der Begleitumstände maßgeblich; abzustellen ist auf den erklärten Willen, wie ihn der Adressat von seinem Standpunkt aus bei verständiger Würdigung verstehen konnte (vgl. BayVGH, U.v. 26.6.2017 - 20 B 16.189 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161

    Spknrecht, Zweckverband Spk, Anforderungen an einen Verbandsrat,

    Es kann erwartet werden, dass sich der Beklagte auch ohne vollstreckbaren Leistungstitel an ein Feststellungsurteil halten würde (vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 5.5.2022 - B 9 K 21.266 - juris Rn. 56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht